Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen leider nicht selten vor. Die Nachbarschaftsstreitigkeiten arten manchmal wegen Kleinigkeiten, wie einem geparkten Auto, aus und entwickeln sich zu riesigen Nummern. Solche Streitigkeiten können dann auch bis zu Anzeigen und gerichtlichen Strafen führen. Was können Sie also tun, wenn Sie von einem Nachbarn beleidigt werden? Wir erklären es Ihnen.
Beleidigung
Unter einer Beleidigung wird eine Nichtachtung oder Missachtung der Ehre eines anderen Menschen, solange diese dazu dient, die öffentliche Meinung des Beleidigten herabzuwürdigen oder den anderen zu verachten. Dabei ist es egal, ob die Beleidigung ausgesprochen oder geschrieben wird oder durch ein Bild oder eine Geste erfolgt.
Die Achtung der Ehre eines Menschen ist im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 2 gesetzlich gesichert. Hier findet das Grundrecht der Meinungsfreiheit ihre Grenzen, da eine Beleidigung die Ehre eines Menschen verletzen kann, wodurch die Achtung der Ehre nicht gewährleistet ist.
Strafen bei einer Beleidigung
Eine Beleidigung wird je nach Schwere der Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Dies ist im Strafgesetzbuch unter Paragraf 185 festgehalten. Wird die Beleidung öffentlich, während einer Versammlung oder mithilfe der Verbreitung von Inhalten vollzogen, dann können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhangen werden.
Eine Beleidigung ist grundsätzlich nur eine Bagatellstraftat und deswegen ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass eine Beleidigung nur dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Vorher darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln.
Beleidigung durch einen Nachbarn
Wenn Sie durch einen Nachbarn beleidigt werden sollten, können Sie gegen diese Beleidigungen vorgehen. Gerade in einem Mehrfamilienhaus kann es häufiger zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen. Meist sind die Streitigkeit eher klein, bis sich daraus ein Dauerthema entwickelt und die Streitgespräche mit Beleidigungen gefüllt werden. Sie als Mieter können sich an Ihren Vermieter wenden, wenn Sie beleidigt werden.
Sie können Ihren Vermieter bitten, gegen diese Beleidigungen und Pöbeleien vorzugehen. Bei Ihrem Vermieter können Sie auch eine Mietminderung androhen und durchziehen, da durch die Beleidigungen der Hausfrieden gestört ist.
Sollte der Vermieter nicht weiterhelfen können oder die Nachbarn nicht im selben Haus wohnen, so können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen. Durch eine solche Unterlassungsverfügung wird den Nachbarn verboten, Sie zu beleidigen. Bei Missachtung wird eine hohes Ordnungsgeld fällig.
Sie können die Beleidigung auch bei der Polizei strafrechtlich anzeigen. Allerdings sollten Sie die Beleidigung auch beweisbar sein, da ansonsten Aussage gegen Aussage steht. Sie sollten allerdings erstmal versuchen, die Streitigkeiten in einem persönlichen Gespräch mit dem Streitpartner zu klären, vielleicht lässt sich auch dadurch der Hausfrieden wieder herstellen.
Beleidigungen gegen den Vermieter
Mieter müssen sich nicht nur untereinander beleidigen. Es kann zudem vorkommen, dass Sie als Vermieter beleidigt werden. Wenn Sie als Vermieter beleidigt werden, können Sie je nach schwere der Beleidigung die beleidigende Mieterin die fristlose Kündigung aussprechen. Auch die Aussage „Halt die Fresse“ im Beisein von anderen Mieter:innen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Rechte als Vermieter
Sie können als Vermieter allerdings auch die beleidigende Partei ordentlich mit Kündigungsfrist kündigen. Dies können Sie vor allem dann machen, wenn Sie als Vermieter den Hausfrieden gestört sehen oder andere Mieter sich bei Ihnen beschwert haben.
Bei Fragen rund um dieses Thema oder Themen der Vermietung fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr Team von Fenske ImmobilienService