WEG-Verwaltung
Die kaufmännischen Leistungen in der Wohnungseigentumsverwaltung:
Die Leistungen in der technischen Verwaltung:
WEG-Verwaltung
Die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen obliegt entsprechend dem § 21 WEG bestimmten Pflichten. Zur ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung gehören demnach unter anderem die Instandhaltung und Instandsetzung, die Rechnungslegung sowie das Aufstellen einer Hausordnung.
Darüber hinaus sind wir als WEG – Verwalter verantwortlich für die Sicherstellung aller relevanten Dienstleistungen, die zur Bewirtschaftung der Immobilie notwendig sind und das gemeinschaftliche Eigentum befassen. Hierzu zählen z.B. der Energieeinkauf, die Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung der eingebauten Anlagen.
Wir verwalten die gemeinschaftlichen Gelder der WEG, wie auch die Instandhaltungsrücklage, gem. § 27 Absatz 4 WEG getrennt von unserem eigenen Vermögen und verfügen selbstverständlich über eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung legen wir die Hausgeldabrechnung sowie den aktuellen Wirtschaftsplan vor und führen die in der Versammlung getroffenen Beschlüsse zeitnah aus.
Für Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung nicht selbst nutzen, besteht die Möglichkeit die Sondereigentumsverwaltung zu nutzen.
Hier kümmern wir uns, genau wie bei der Mietverwaltung, um sämtliche Korrespondenz mit Ihrem Mieter und erstellen die Nebenkostenabrechnung, auf der Grundlage der zuvor erstellten Hausgeldabrechnung.
Gewerbeobjekt-Verwaltung
Die Verwaltung von Objekten mit rein gewerblicher Nutzung bedarf einer besonderen Betreuung, da der einzelnen Mietpartei hoher wirtschaftlicher Stellenwert zukommt. Wir legen großen Wert auf eine intensive Betreuung der Mieter und des Objektes.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Gestaltung der Mietverträge, dem Forderungsmanagement, dem Betriebskostencontrolling, sowie der Erarbeitung von Vermietungskonzepten und der Minimierung von Leerständen.