WEG-Verwaltung

Die kaufmännischen Leistungen in der Wohnungseigentumsverwaltung:

  • Durchsetzung rechtswirksamer Beschlüsse der WEG
  • Aufstellung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Durchführung erforderlicher Maßnahmen in dringenden Fällen
  • Stammdatenerfassung Wohnungseigentümer
  • Stammdatenerfassung Objekt
  • Einrichtung einer übersichtlichen und ordnungsgemäßen Hausgeld- und Objektbuchhaltung

  • Inkasso Hausgeld und sonstiger Forderungen der WEG
  • Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens
  • Verwaltung der eingenommenen Gelder
  • Sämtlichen Zahlungsverkehr das Gemeinschaftseigentum betreffend
  • Verwaltung eines einzurichtenden Bankkontos für die WEG
  • Abschluss, Änderung oder Kündigung von Verträgen im Namen und für Rechnung der WEG
  • Unterrichtung der WEG über anhängigen Rechtsstreit
  • Abwendung von Rechtsnachteilen
  • Erwirkung einer Feuerversicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert
  • Erwirkung einer angemessenen Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung
  • Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlungen
  • Erstellung der Niederschrift zur Eigentümerversammlung
  • Führung und Ergänzung der Beschluss-Sammlung
  • Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen die WEG betreffend
  • Geltendmachung gerichtlicher oder außergerichtlicher Ansprüche durch Vereinbarung oder Beschluss
  • Regulierung von Versicherungsschäden
WEG-Verwaltung_Bild

Die Leistungen in der technischen Verwaltung:

  • Überwachung des baulichen Zustandes
  • Umgehende Bekanntgabe von Mängeln an die WEG
  • Ordnungsmäßige Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Ausschreibung und Auftragsvergabe für erforderliche Instandsetzungen gem. Beschluss WEG
  • Überwachung der technischen Einrichtungen
  • Überwachung von Wartungsverträgen
  • Überwachung von Gewährleistungen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Im Bedarfsfall Heranziehung von Sachverständigen im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft nach rechtswirksamem Beschluss
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Abwendung von Schäden am Gemeinschaftseigentum in dringenden Fällen
  • Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen obliegt entsprechend dem § 21 WEG bestimmten Pflichten. Zur ordnungsgemäßen WEG-Verwaltung gehören demnach unter anderem die Instandhaltung und Instandsetzung, die Rechnungslegung sowie das Aufstellen einer Hausordnung.
Darüber hinaus sind wir als WEG – Verwalter verantwortlich für die Sicherstellung aller relevanten Dienstleistungen, die zur Bewirtschaftung der Immobilie notwendig sind und das gemeinschaftliche Eigentum befassen. Hierzu zählen z.B. der Energieeinkauf, die Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung der eingebauten Anlagen.
Wir verwalten die gemeinschaftlichen Gelder der WEG, wie auch die Instandhaltungsrücklage, gem. § 27 Absatz 4 WEG getrennt von unserem eigenen Vermögen und verfügen selbstverständlich über eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung legen wir die Hausgeldabrechnung sowie den aktuellen Wirtschaftsplan vor und führen die in der Versammlung getroffenen Beschlüsse zeitnah aus.
Für Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung nicht selbst nutzen, besteht die Möglichkeit die Sondereigentumsverwaltung zu nutzen.
Hier kümmern wir uns, genau wie bei der Mietverwaltung, um sämtliche Korrespondenz mit Ihrem Mieter und erstellen die Nebenkostenabrechnung, auf der Grundlage der zuvor erstellten Hausgeldabrechnung.

Gewerbeobjekt-Verwaltung

Die Verwaltung von Objekten mit rein gewerblicher Nutzung bedarf einer besonderen Betreuung, da der einzelnen Mietpartei hoher wirtschaftlicher Stellenwert zukommt. Wir legen großen Wert auf eine intensive Betreuung der Mieter und des Objektes.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Gestaltung der Mietverträge, dem Forderungsmanagement, dem Betriebskostencontrolling, sowie der Erarbeitung von Vermietungskonzepten und der Minimierung von Leerständen.

Haben Sie Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch unter der Rufnummer 02309 – 93 799 69 oder per Mail.