Die WEG-Verwaltung steht für die Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung.

Eine Wohnungseigentümergemeinschafts (WEG) wird durch die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer in einem Wohneigentumskomplexes oder -haus gebildet. Ein Notar hat hierfür eine Teilungsurkunde und eine Gemeinschaftsordnung beurkundet. In dieser Ordnung ist das Zusammenleben der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt. Das heißt, dass die Rechte und Pflichten der Eigentümer hier niedergeschrieben sind.

Wer verwaltet das Wohnungseigentum?

Eine der Pflichten der Wohnungseigentümer ist die Verwaltung des Wohneigentums. Eigene Gemeinschaftsmitglieder, also eine durch die Eigentümer selbst oder eine beauftragte Verwaltung von außerhalb, kann die Aufgaben der Verwaltung übernehmen.

So funktioniert die WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die Verwaltung der Eigentumswohnungen in einem Wohnhaus oder in einer Wohnanlage. Das Verwalten des Gemeinschaftseigentums beschränkt sich bis zur Eigentumswohnungstüre. Innerhalb der Eigentumswohnung ist der Eigentümer selbst für jegliche Anliegen verantwortlich und zuständig. Die Wohnung zählt nicht zum Wohngemeinschaftseigentum.

Aufgaben der WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um alle Belange rund um das Wohnungseigentum, um die Instandhaltung oder Instandsetzung der Immobilien. Die WEG-Verwaltung erstellt zudem eine Hausordnung. Sie kümmert sich um das Außengelände, welches regelmäßig begangen und beobachtet wird. Nach einem Beschluss der Eigentümer darf die Verwaltung auf Wunsch einen Hausmeister beauftragen. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um eine passende Feuer- und Haftpflichtversicherung. Sie führt WEG-Konten und hat einen Überblick über die notwendigen Instandhaltungsrücklagen. Die WEG-Verwaltung hat außerdem die Möglichkeit, einen Wirtschaftsplan des Gemeinschaftseigentums zu erstellen. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation und Durchführung einer Eigentümerversammlung.

Wer kann die WEG-Verwaltung leiten?

Es ist grundsätzlich möglich, dass Mitglieder der Eigentümergemeinschaft diese Aufgabe übernehmen. Ist die nicht der Fall, so übernimmt meistens eine externe WEG-Verwaltung die Aufgaben. Dieses wird in der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss entschieden und beauftragt.

Eine WEG-Verwaltung wird in der Regel alle 5 Jahr neu beschlossen oder der bestehende Vertrag wird verlängert.

Fazit

Eine externe WEG-Verwaltung kann den Eigentümern der Wohnungen eine enorme und nachhaltige Entlastung bieten. Nebenbei hat die WEG-Verwaltung die Wirtschaftlichkeit des Wohneigentums im Blick und kann diese auf den richtigen Kurs bringen. Die WEG-Verwaltung wird zur Rechenschaft gezogen, wenn Schäden am Vermögen auftreten, die durch Irrtümer entstanden sind.

Haben Sie Fragen bezüglich WEG-Verwaltung? Dann zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir helfen gerne weiter.

Ihr Kai Fenske

Fenske ImmobilienService