Das neue Heizungsgesetz ist durch das Gebäudeenergiegesetz jetzt beschlossen worden und gilt ab Januar 2024.
Das Hauptziel des Bundestages für die neuen Regelungen im Heizungsgesetz ist es, klimafreundlicher zu Heizen in den Bauwerken, Häusern und Wohnungen als zuvor.
Ein Tausch ist nicht sofort notwendig
Das Wichtigste vorab:
Ein Austausch der vorhandenen Heizung ist nicht zwingend sofort notwendig. Auch bei Fehlermeldungen dürfen die alten Heizanlagen weiter repariert und Ersatzteile erneuert und eingebaut werden. Ein Verbot für Öl- und Gasheizungen wird es erst ab dem Jahr 2045 geben.
Vorher gilt: wer seine Heizung austauschen möchte, muss Übergangsfristen der jeweiligen Kommune einhalten. Neue Wärmepläne sollen in Städten mit 100.000 Einwohnern und mehr bis 2026 von der Regierung vorliegen. Für kleinere Städte bis 2028.
65 % erneuerbare Energie für neue Gebäude
Ab Januar 2024 gibt das Heizungsgesetz in Deutschland vor, für neue Gebäude Heizungen zu verbauen, die zu 65 % klimafreundlich aktiv gehalten werden. Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie zum Beispiel Wind und Wasser, sind Wärmepumpen. Außerdem eignen sich auch die als erneuerbar angesehenen Holzpellets und Holz als Energiequellen.
Wird ein neues Gebäude in einer bereits vorhandenen Siedlung gebaut, ist es ausreichend, wenn 2/3 des Gases erneuerbar sind. Zum Beispiel durch Biomethan.
Wichtige Hinweise für neue Heizungen
65 % erneuerbare Energie soll beim Einbau von neuen Heizungen eingehalten werden. Das kann sich zusammen rechnen durch verschiedene Faktoren: Es kann ein Fernwärme-Anschluss bestehen, eine Stromdirektheizung, eine Wärmepumpe die elektrisch betrieben wird oder eine auf eine Solarthermie betriebene Heizung. Außerdem zählt auch eine Zusammenstellung von Öl- oder Gaskessel und einer erneuerbaren Heizmethode.
Ebenfalls ist ein Vertrag mit einem Gaslieferanten, der den 65 % erneuerbaren Energieanteil erfüllt, rechtskräftig. Hier müsste dann Wasserstoff hinzugeführt werden.
Gebäude ohne Wärmepläne
Die Wärmepläne müssen Vorschriften für das Klima einhalten. Ab 2029 müssen diese Gebäude für ihre Wärmeerzeugung 15 % mehr Wasserstoff oder Biomasse verbrauchen.
Keine Angst vor höheren Mieten
Der Bund möchte Mieter schützen. Daher wird der Plan der Erneuerung mit Beteiligung der Mieter neu überdacht. Erst wenn der Vermieter eine Förderung fordert und erhält, können 10 % der Anschaffungskosten auf die Mieter übergehen.
Außerdem soll die Miterhöhung von 50 Cent pro Quadratmeter nicht überschritten werden.
Werden mehr Erneuerungen durch den Heizungsaustausch notwendig, wie zum Beispiel Fenster, Türen, Dämmen von Wänden, sollen auch diese Kosten durch die Gesamtkappungsgrenze von 3 € pro Quadratmeter gedeckelt sein.
Welche Förderungen gibt es?
Zunächst wird der Austausch der neuen Heizung mit 30 % gefördert, ein Austausch bis 2028 wird mit zusätzlichen 20 % gefördert. Für Bürger, die unter 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen, wird es zusätzlich eine Förderung von 30 % geben.
Hinweise und Verpflichtungen
Vor dem Heizungswechsel muss eine ausführliche Beratung stattfinden.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Scheuen Sie sich nicht. Wir beraten Sie gerne.
Ihr Kai Fenske