Nach langer und zum Teil heftiger Debatte hat der Bundestag im September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, verabschiedet. Vermutlich wird dies am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Fristen und Änderungen des neuen Heizungsgesetzes und sagen Ihnen auch, ob Ihre Heizung ausgetauscht werden muss.

Das neue Heizungsgesetz

Mit dem neuen Heizungsgesetz geht es den fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas an den Kragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie Ihre bisherige Öl- oder Gasheizung jetzt so schnell wie möglich loswerden und zwingend eine effizientere Heizung einbauen lassen müssen. Das Gesetz gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Heizung in den nächsten Jahren auf erneuerbare Energien umstellen.

Sie dürfen sogar noch neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Dies ist jedoch an bestimmte und zum Teil sehr strenge Bedingungen geknüpft. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie groß die Stadt ist und wo Sie wohnen. Wenn Sie zum Beispiel einen Neubau in einem Neubaugebiet bauen lassen, gelten andere Regelungen als in einem bestehenden Wohngebiet.

Die verschiedenen Fristen für die Heizungen

Sollten Sie sich dazu entschließen in ein Neubaugebiet zu ziehen oder dort ein Haus zu bauen, dann sollten Sie jetzt genauer lesen. In Neubaugebieten verbietet das Gesetz den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen. In einem Neubaugebiet müssen ab dem 1. Januar 2024 Heizungen, die auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, wie Wasserstoff und Biomethan basieren, installiert werden.

Wenn Sie außerhalb eines Neubaugebietes wohnen, haben Sie eine längere Frist, bis nur noch Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden, installiert werden dürfen. Bei dieser Frist kommt es vor allem auf die Größe Ihrer Stadt an. Hat Ihre Stadt mehr als 100.000 Einwohner, so dürfen ab Mitte 2026 keine Heizungen mehr installiert werden, die nicht zu mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Städten unter 100.000 Einwohner, gilt diese Regelung erst ab Mitte 2028.

So lange dürfen Sie noch Gas- oder sogar Ölheizungen einbauen. Allerdings haben diese Heizungen ein endgültiges Ende. So dürfen bereits Gas- und Ölheizungen, die vor 1991 installiert worden sind, nicht mehr betrieben werden. Heizungen, die nach 1991 installiert worden sind, dürfen nur 30 Jahre betrieben werden und müssen anschließend erneuert werden. Ab dem 1. Januar 2045 ist jedoch laut dem GEG endgültig Schluss mit den Gas- und Ölheizungen. Ab 2045 müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Vorgaben für eine neue Heizung

Sobald die Regelung mit den 65 Prozent in Kraft tritt, muss die Heizenergie einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien haben. Diesen Anteil können Sie bereits durch einen Anschluss an das Fernwärmenetz, durch eine elektrische Wärmepumpe, durch eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung mit einer Kombination aus erneuerbaren und fossilen Energien oder eine auf Solarthermie basierende Heizung erhalten. Ebenfalls ist es möglich, dass Sie eine sogenannte „H2-Ready“-Heizung einbauen, welche bei einer Netzumstellung von 100 Prozent Erdgas auf 100 Prozent Wasserstoff keine Probleme bekommt und normal weiterbetrieben werden kann.

Wenn Sie innerhalb des Übergangszeitraumes eine neue Heizung eingebaut bekommen haben, so dürfen Sie diese auch ganz normal weiter benutzen. Allerdings muss diese Heizung ab dem Jahre 2029 mit wachsenden Anteilen an erneuerbaren Energien heizen. 2029 liegt der Anteil bereits bei 15 Prozent, 2035 bei 30 Prozent, 2040 bei 60 Prozent und im Jahr 2045 abschließend bei 100 Prozent.

Umgang mit den Kosten des Heizungsaustausch

Bei so einem Austausch der Heizung gegen eine Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert, entstehen viele Kosten. Diese Kosten dürfen allerdings aus Gründen des Mieterschutzes nicht einfach auf die Mieter abgewälzt werden.

Mieterschutz

Durch den Mieterschutz dürfen maximal 10 Prozent der Kosten für den Heizungsaustausch auf die Mieter umgelegt werden. Dazu wird diese Umlage bei einer Erhöhung der Kaltmiete von maximal 50 Cent pro Quadratmeter und pro Monat gedeckelt. Wenn für die Modernisierung oder die Neuinstallation Förderungen vom Bund in Anspruch genommen werden, so müssen diese vorerst mit den Kosten verrechnet werden. Die Summe, die dann nach der Verrechnung übrigbleibt, darf auf die Mieter umgelegt werden.

Sollten zusätzlich zur Modernisierung der Heizung auch weitere Maßnahmen zu Modernisierung ergriffen werden, darunter zählen neue Fenster oder eine bessere Dämmung, so darf die Höhe der Umlage drei Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.

Förderungen

Der Bund stellt für die Modernisierung verschiedene Förderungen zur Verfügung. Generell können alle, die eine klimafreundliche Heizung ab 2024 installieren lassen, eine Grundförderung von bis 30 Prozent erhalten. Wenn Sie Ihre alte Heizung mit fossilen Brennstoffen gegen eine klimafreundliche austauschen, erhalten Sie zusätzlich noch einmal 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus. Familien mit einem Einkommen unter 40.000 Euro brutto erhalten zudem auch einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.

Alle diese Boni können auch miteinander kombiniert werden. Allerdings gibt es hierbei einen kleinen Haken. Insgesamt darf die Förderung nicht 70 Prozent der Kosten übersteigen, sondern darf maximal bis zu 70 Prozent betragen.

Fazit

Für den Austausch Ihrer Heizung haben Sie noch etwas Zeit, dennoch sollten Sie sich beraten lassen und auch schon einmal planen, wie und wann Sie Ihre Heizung letztendlich austauschen und modernisieren lassen wollen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne.

Ihr Kai Fenske

Fenske ImmobilienService