Die Urlaubszeit steht an. Auch während des Urlaubs bleiben die Mieterpflichten bestehen. Es gilt sich bereits im Voraus vor Urlaubsantritt sich genauestens zu informieren welche Dinge auch während des Urlaubs weiterlaufen müssen.
Pflichten des Mieters während der Urlaubszeit:
Ganz egal ob es sich um einen Urlaub, eine Dienstreise, ein Austauschsemester oder ein Krankenhausaufenthalt handelt, in allen Fällen muss sichergestellt sein, dass bei Zwischenfällen ein Ansprechpartner Vorort ist, sei es ein Freund, ein Familienmitglied, oder ein Nachbar. Auf diese Weise kann man dann hoffentlich unnötigen Streit bei einem Zwischenfall in der Wohnung vermeiden.
Die vollen Mietkosten laufen weiter und müssen fristgerecht bezahlt werden. Denken Sie an Ihre Haustiere und Pflanzen, um die es sich gekümmert werden muss während Ihrer Abwesenheit. Auch Ihr Briefkasten sollte regelmäßig von Ihrem Wohnungssitter geleert werden.
Wer hat den Schlüssel?
Es besteht keine Pflicht Vermieter Bescheid zu geben, dass man über einen längeren Zeitraum nicht zuhause ist. Allerdings ist das sehr ratsam die Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson dem Mieter bekannt zu geben. Falls es einen Zwischenfall in Ihrer Wohnung während Ihrer Abwesenheit gibt, kann der Vermieter sich dann sofort an die Person richten, die den Schlüssel zur Wohnung in dieser Zeit hat. Für die Zeit Ihrer Abwesenheit darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel verlangen.
Putzwoche
Haben Sie mit Ihrer Wohngemeinschaft einen Hausreinigungsplan, bzw. Putzwochen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass diese Aufgaben erledigt werden. Entweder tauschen Sie Ihren Dienst mit einem Nachbarn oder Sie bitten die Person, die anfallenden Aufgaben für Sie zu übernehmen, die sich ohnehin um Ihre 4 Wände kümmert während Sie nicht da sind. In manchen Fällen ist es möglich, dass der Vermieter Sie auf Anfrage von ihrem Dienst für die entsprechende Zeit befreit.
Heizen
Verreisen Sie in den Wintermonaten, sollten Sie dafür sorgen, dass es in Ihrer Wohnung nicht zu kalt wird. Es ist nicht notwendig zu heizen, allerdings sollte es so warm sein, dass keine Heizungsrohre einfrieren und somit auch keine Frostschäden entstehen können.
Lüften
Weiterhin sind Sie auch während Ihres Urlaubs verpflichtet die Wohnung regelmäßig zu Lüften, damit sich kein Schimmel bilden kann. Hier sollten Sie dann Ihren Wohnungssitter darum bitten dies für Sie zu tun. Grundsätzlich sollten die Fenster aber geschlossen sein.
Wasserhaupthahn absperren
Sind Sie dauerhaft nicht in ihrer Mietwohnung, so haben Sie die Verpflichtung den Wasserhaupthahn abzudrehen.
Balkon
Lieben Sie es Blumentöpfe und vielerlei Pflanzen auf ihren Balkon zu halten, so müssen Sie jedoch während Ihrer Abwesenheit offene Balkonabflüsse gewährleisten.
Versicherung bei längerer Abwesenheit anpassen
Planen Sie länger als 6 Wochen nicht in Ihrer Wohnung zu sein, so sollten Sie Ihre Hausratversicherung im Voraus informieren. Gegebenenfalls muss diese dann noch auf die Dauer Ihrer Abwesenheit angepasst werden.
Wohnung an Freunde oder Familie für die Zeit der Abwesenheit überlassen
Wünschen Sie Ihre Wohnung während ihres Urlaubes unentgeltlich anderen Menschen Ihres Vertrauens zu überlassen, ist das bis zu 6 Wochen ohne Probleme möglich. Ratsam wäre auch hier Ihren Vermieter und Ihre Nachbarn vorab zu informieren.
Miete für die Zeit einnehmen
Möchten Sie Ihre Wohnung gegen Geld untervermieten, so ist dies nicht einfach so erlaubt. Hier ist eine Erlaubnis vom Vermieter notwendig.
Einbrecher
Denken Sie daran Ihre Wohnung für Einbrecher so uninteressant wie möglich zu halten. Lassen Sie regelmäßig Ihren Briefkasten leeren und posten Sie nicht in den sozialen Medien, dass Sie im Urlaub sind. Nutzen Sie Zeitschaltuhren für Licht und Rollos. Ist dies nicht möglich ist es ratsam diese ganz geschlossen zu halten, sodass der Blick ins Innere nicht gegeben ist.
Lassen Sie keine Wertgegenstände in der Wohnung offen liegen. Eventuell legen Sie sich eine Alarmanlage an.
Am wichtigsten ist es aber Ihre Nachbarn von Ihrer Abwesenheit zu informieren. Die haben dann oft ein besonders offenes Auge, wenn fremde Menschen sich in der Nähe befinden.
Dies noch am Ende: Denken Sie bitte auch an die Versorgung Ihrer Haustiere.
Ihr Kai Fenske