In der Welt der Immobilienverwaltung begegnen uns häufig zwei zentrale Begriffe: die Sondereigentumsverwaltung und die Wohnungseigentumsverwaltung. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf diese beiden Verwaltungsarten werfen und ihre Besonderheiten beleuchten.

Sondereigentumsverwaltung – Der Fokus auf individuelle Wohneinheiten

Bei der Sondereigentumsverwaltung liegt das Hauptaugenmerk auf den einzelnen Wohnungen bzw. Eigentumseinheiten. Seit der WEG-Reform 2020 können auch Stellplätze in den Zuständigkeitsbereich fallen. Diese Form der Verwaltung kümmert sich um alle Belange, die innerhalb der Grenzen einer individuellen Wohnung auftreten.

Konkret bedeutet dies: Fallen Instandhaltungsarbeiten oder Verwaltungsaufgaben innerhalb einer Wohnung an, so fällt dies in den Bereich der Sondereigentumsverwaltung. Sie ist die erste Anlaufstelle für Eigentümer bei Fragen, Problemen oder Anliegen, die ihre spezifische Wohneinheit betreffen.

Die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) – Ein umfassender Ansatz

Im Gegensatz dazu agiert die WEG-Verwaltung als eine Art „Allrounder“. Sie deckt sämtliche Bereiche ab, die außerhalb der einzelnen Eigentumswohnungen liegen. Als externe Verwalter übernehmen wir hier eine Vielzahl von Aufgaben:

  • Verwaltung der Finanzen der Eigentümergemeinschaft
  • Instandhaltung der gemeinschaftlichen Flächen (z.B. Außenanlagen, Treppenhäuser, Briefkastenanlagen, Aufzüge und Flure)
  • Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen

Die WEG-Verwaltung trägt somit die Verantwortung für alle Aspekte, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.

Synergien durch Kombination von SEV und WEG

Es kann durchaus sinnvoll sein, beide Verwaltungstypen in eine Hand zu geben. Der Hauptvorteil liegt in den kurzen Kommunikationswegen. Wenn ein einziger Verwalter für beide Bereiche zuständig ist, können Probleme oftmals schneller und effizienter gelöst werden. Es entfällt die Notwendigkeit, sich mit einem zweiten Verwalter abzustimmen, was zu einer beschleunigten Entscheidungsfindung und Problemlösung führt.

Letztendlich hängt die Wahl der Verwaltungsform von den spezifischen Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft ab. Eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile beider Optionen ist ratsam, um die bestmögliche Lösung für Ihre Immobilie zu finden.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr Kai Fenske

Fenske ImmobilienService