Seit dem 01.12.2020 gibt es die Änderungen am Wohnungseigentumsrecht. Spricht man das Gesetz zur WEG-Reform mit seinem kompletten Namen aus, so heißt es Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG.
Geplant war die neue WEG-Reform schon zum Juni 2020. Doch wegen mehrerer Erneuerungsnachfragen, hat es sich bis in den Dezember verschoben.
Die Reform hat vor vier Jahren einiges an rechtlichen Veränderungen für die Wohnungseigentümer, aber auch für uns WEG-Verwalter, mit sich gebracht.
Positive Anpassungen und Veränderungen für Eigentümer
Das sind die positiven Veränderungen für Eigentümer:
– Für gemeinschaftliche Veränderungen zur Sanierung und Modernisierung ist seit der Kostenübernahme eine einfache Mehrheit der Eigentümer ausreichend.
– Als Eigentümer haben Sie die Möglichkeit, auf eigene Kosten, für einen barrierefreien Zugang, Aus- oder Umbau zu sorgen.
– Sie können sich nach eigenem Ermessen um einen individuellen Einbruchschutz bemühen.
– Sie haben die Möglichkeit, sich ein schnelleres Internet durch Glasfaser verlegen zu lassen.
– Sie können um den Einbau einer Lademöglichkeit für Ihr E-Auto sorgen.
– Einladungen zur Eigentümerversammlung werden seit der neuen WEG-Reform drei Wochen (anstelle von den vorherigen zwei Wochen) im Voraus versendet. Außerdem existiert die Mindestteilnehmerzahl für eine Beschlussfähigkeit nicht mehr.
– Eigentümer bekommen mehr Rechte gegenüber der Verwaltung, zum Beispiel bei Kündigung und Akteneinsicht. Sie erhalten dadurch mehr Transparenz.
– Die Unterschiede zwischen Mietrecht und Eigentumsrecht werden kleiner. Das heißt, dass die Nebenkosten bei Sondereigentum nach Anteilen und nicht mehr nach Wohnungsgröße umgelegt werden.
– Die neue Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz WEG-Reform) 2020 hat den Vorteil, dass mehr Sondereigentum möglich ist. Bis Dezember 2020 zählten Gärten, Außenterrassen und Außenstellplätze nicht zum Sondereigentum. Das hat sich inzwischen geändert.
Positive Anpassungen und Veränderungen für die Verwaltung
Folgende Punkte haben sich positiv für die Verwaltung geändert:
– Wir als Verwalter haben seitdem mehr Entscheidungsrechte bei Verträgen, kleineren Reparaturen und Hausgeldforderungen. Zum Beispiel ist ein Beschluss der Eigentümer nicht notwendig, wenn es um dringenden Instandhaltungsmaßnahmen geht.
– Die Verwalter sind nicht mehr angehalten einen „Sachkundenachweis für gewerbliche Gebäudeverwaltung“ besitzen zu müssen, dennoch haben Sie als Eigentümer das Recht darauf, eine Zertifizierung zu verlangen. Diese Regelung ist seit Dezember 2022 gültig. Das basiert darauf, dass die Verwalter ohne Zertifizierung die Möglichkeit hatten, diese noch nachzuholen.
Die Regelung einen Nachweis beim Verwalter verlangen zu können sorgt für weiteres Vertrauen in die Hausverwaltung. So können Sie sicher sein, dass diese qualifiziert ausgebildet ist, weiß was sie tut und Ihre Immobilie wirtschaftlich und im Sinne der Eigentümer entsprechend verwaltet.
– Es kann ein WEG-Verwaltungsbeirat ernannt werden. Das basiert auf freiwilliger Basis. Dieser dient als Vermittler zwischen Verwaltung und Eigentümer. Der Verwaltungsbeirat assistiert der Hausverwaltung und unterstützt Sie bei Ihren Aufgaben. Der WEG-Verwaltungsbeirat prüft die Abrechnungen, den Wirtschaftsplan, die Kostenansetzungen und die Rechnungslegungen.
Haben Sie Fragen zur neuen WEG-Reform? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Kai Fenske