Wer ist eigentlich zuständig für die Sauberkeit in einem Mietshaus?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Sauberkeit im Treppenhaus zuständig. Das Mietrecht sieht keine Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses vor. Oft wird dieses Thema aber bereits im Mietvertrag eines Mehrfamilienhauses geregelt oder es wird auf die Hausordnung verwiesen. Meistens teilen sich die Mietparteien das Sauberhalten des gemeinsam genutzten Flures, Kellers und der Waschküche.
Falls sich Mietparteien mal nicht an die vereinbarten Putztermine halten, kann der Vermieter auf Kosten des betreffenden Mieters eine Reinigungsfirma oder den Hausmeister mit dem Putzdienst beauftragen.

Möglich ist auch, dass der Vermieter einen kostenpflichtigen Putzdienst für das Sauberhalten der allgemein genutzten Räume organisiert. Diese Kosten können dann auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass dies im Mietvertrag vorab gelistet ist.

Entscheidend ist: Putzregeln dürfen nicht im Nachhinein willkürlich geändert werden. Dies ist nur mit der Zustimmung aller Mieter möglich.

Ist es im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter für die Reinigung des Treppenhauses zuständig ist, muss er dieses auch regelmäßig tun. Die Häufigkeit und der Umfang der zu reinigenden Orte ist dann zumeist in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan festgelegt.

Falls eine oder mehrere Mietparteien sich nicht an die Regelungen der Treppenhausreinigung halten und dadurch der Hausfrieden stark gestört wird, darf der Vermieter ihn abmahnen. Findet dann keine Verhaltensänderung des Mieters statt, darf der Vermieter auf Kosten des Mieters eine Reinigungskraft hinzuziehen. Schmutz durch Vandalismus, durch Renovierung außerhalb der Mietwohnung und Spinnweben an Deckenkanten muss der Vermieter bereinigen. Für das entsprechende Putzmaterial hat der Mieter selbst zu sorgen.

Ist ein Mieter aufgrund seines Urlaubes, Krankheit oder berufsbedingt nicht in der Lage sich selbst um die Sauberkeit des Treppenhauses zu kümmern, so muss er rechtzeitig für Ersatz sorgen.

Das kann wie folgt aussehen: Tausch der Schicht mit anderen Mietern, Ersatz durch einen Verwandten oder Einsatz für den Zeitraum der Abwesenheit durch eine Reinigungskraft.

Sollte der Mieter allerdings erst kurzfristig nicht in der Lage sein das Treppenhaus zu reinigen muss er nicht für Ersatz sorgen.

Ihr Fenske ImmobilienService-Team