Die Digitalisierung macht auch vor der Gebäudetechnik nicht halt. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen viele nicht fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Vorgabe betrifft insbesondere Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die vorhandene Messtechnik zu prüfen und notwendige Maßnahmen frühzeitig zu planen.

Was ändert sich bis Ende 2026?

Messgeräte, die bis zum 1. Dezember 2021 installiert wurden und noch nicht aus der Ferne abgelesen werden können, müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Fernablesbar bedeutet, dass die Verbrauchswerte erfasst werden können, ohne dafür die einzelnen Wohnungen betreten zu müssen. Neue Geräte, die seit Dezember 2021 installiert werden, müssen diese Voraussetzung grundsätzlich bereits erfüllen.

Ausnahmen können bestehen, wenn die Umrüstung technisch nicht möglich ist oder im Einzelfall einen unangemessenen Aufwand beziehungsweise eine unbillige Härte darstellen würde. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, muss individuell geprüft werden.

Welche Geräte sind betroffen?

Die Vorgaben betreffen vor allem nicht fernablesbare:

  • Heizkostenverteiler,
  • Wärmezähler und
  • Warmwasserzähler.

Nicht jedes ältere Messgerät muss automatisch ausgetauscht werden. Entscheidend ist, ob es die gesetzlichen Anforderungen an die Fernablesbarkeit bereits erfüllt oder entsprechend nachgerüstet werden kann.

Eigentümergemeinschaften und Vermieter sollten deshalb zunächst feststellen lassen, welche Geräte im Gebäude verbaut sind und ob Handlungsbedarf besteht.

Welche Vorteile bietet die Fernablesung?

Fernablesbare Messgeräte übertragen die Verbrauchswerte, ohne dass für die Ablesung ein Termin in jeder einzelnen Wohnung notwendig ist. Das kann Abläufe vereinfachen und den organisatorischen Aufwand für Eigentümer, Bewohner und Verwaltungen reduzieren.

Gleichzeitig lassen sich Verbrauchsdaten regelmäßiger bereitstellen. Sind fernablesbare Geräte vorhanden, müssen Nutzern grundsätzlich monatliche Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden. Dadurch wird der eigene Wärme- und Warmwasserverbrauch transparenter.

Die Verarbeitung der erhobenen Daten darf nur durch den Gebäudeeigentümer oder einen beauftragten Dritten und ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erfolgen.

Warum Eigentümer frühzeitig handeln sollten

Auch wenn die Frist erst am 31. Dezember 2026 endet, sollten notwendige Maßnahmen nicht bis zum letzten Moment aufgeschoben werden. Vor dem Austausch müssen unter anderem die vorhandene Technik geprüft, Angebote eingeholt, mögliche Dienstleister ausgewählt und die Arbeiten mit den Bewohnern abgestimmt werden.

In Wohnungseigentümergemeinschaften können außerdem Beschlüsse und eine entsprechende Vorbereitung durch die Verwaltung erforderlich sein. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, Zeitdruck zu vermeiden und den Austausch möglichst reibungslos zu organisieren.

Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, muss zudem mit Konsequenzen rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Nutzer ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um drei Prozent kürzen, wenn entgegen den Vorgaben keine fernablesbare Ausstattung installiert wurde. Für Wohnungseigentum gelten dabei besondere Regelungen.

Was Eigentümer jetzt prüfen sollten

Für Eigentümergemeinschaften und Vermieter ergeben sich vor allem drei wichtige Schritte:

  1. Den aktuellen Bestand der Messgeräte erfassen
  2. Die Fernablesbarkeit und Nachrüstungsmöglichkeiten prüfen lassen
  3. Einen erforderlichen Austausch rechtzeitig planen

Eine vorausschauende Immobilienverwaltung behält die gesetzlichen Fristen im Blick, koordiniert die notwendigen Maßnahmen und informiert die Eigentümer frühzeitig über den bestehenden Handlungsbedarf.

So lassen sich die neuen Vorgaben strukturiert umsetzen und unnötiger Zeitdruck zum Ende des Jahres 2026 vermeiden.