Auch in Coronazeiten sind bei uns Besichtigungen von Wohnungen und Häusern möglich.

Wie führen wir die Wohnungsbesichtigung durch?

Wir halten die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen bei sämtlichen Besichtigungen ein.

So können maximal 2 Personen zur Besichtigung kommen. Es wird einzeln mit Maske und Mindestabstand besichtigt. So führen wir die Besichtigung nacheinander durch.

Darüber hinaus bitten wir Sie Ihre Hände vorher gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Auf den höflichen Händedruck werden wir bis auf weiteres verzichten.

Fühlen Sie sich dennoch bei uns, wie immer, herzlich willkommen.

Weiterer Hinweis zur Durchführung der Wohnungsbesichtigung

Es ist schwierig den Abstand einzuhalten. Der Mieter muss das in der jetzigen Zeit nicht dulden. Steht der Mieter unter Quarantäne ist eine Besichtigung definitiv nicht erlaubt.

Da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann, gilt es sich im Zweifel im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen um offene Fragen zu klären.