Was ist bei Erbe zu beachten?
Es verstirbt eine geliebte Person. Sie sind Erbe/in? Nehmen Sie das Erbe an? Als Erbe haften Sie für die Schulden des Erblassers. Ist ein Erbschein nötig?
Viele Fragen kommen im Falle eines Erbes auf. Hier möchten wir Ihnen kurze Informationen zukommen lassen, was Sie beachten sollten.
In dem Testament des Verstorbenen ist festgehalten, wer sein ganzes Vermögen und/oder Immobilien erben wird. Liegt kein Testament vor, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
Damit man als Erbe oder als gesetzlicher Erbfolger keine Unannehmlichkeiten entgegentreten muss, sollte man sich schnell mit vielen Fragen beschäftigen:
Trete ich das Erbe an oder lehne ich es ab?
Die Entscheidung, das Erbe anzutreten oder abzulehnen ist eine der ersten Entscheidungen, die man bei einer Erbschaft fällen muss. Das Erbe anzutreten bedeutet nämlich gleichzeitig alle Nachlässe des Verstorbenen zu übernehmen.
Erbschein, ja oder nein?
Liegt ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament vor, so ist ein Erbschein nicht notwendig. Ausnahmen sind bei einer gesetzlichen Erbfolge, bei einem handschriftlichen Testament und bei Vermächtnis einer Immobilie, dann ist ein Erbschein zwingend notwendig.
Nachlassverbindlichkeiten?
Als Erbe erhält man sämtliches Vermögen des Verstorbenen, das heißt Immobilie, Möbel, Geld, Firma, Tiere, aber auch seine Schulden. Hier hat man die Möglichkeit innerhalb der sechs Wochenfrist das Erbe abzulehnen. Ist die Frist versäumt worden, besteht dann immer noch die Möglichkeit durch ein Nachlassverwaltungs- bzw. ein Nachlassinsolvenzverfahren die Haftung einzuzäunen.
Informationen über das Erbe?
Der Erbe muss sich größtenteils selbst Informationen über die Zusammensetzung des Erbes einholen. Holen Sie Informationen über den Zustand der Immobilie, den Wert der Immobilie und über mögliche bestehende Hypothekenbelastungen ein.
Was mache ich mit der mir vermachten Immobilie?
Es gibt mehrere Möglichkeiten mit einer vermachten Immobilie umzugehen. Entweder man nutzt sie selbst, man verkauft die Immobilie oder man vermietet diese. Wichtig ist es, sich selbst im Klaren zu sein, welche Vor- und Nachteile sich für einen selbst ergeben.
Entscheiden Sie sich in Ihre vermachte Immobilie einzuziehen, dann können Sie Vorteile in den Steuerersparnissen erkennen. Bei einer guten Lage der Immobilie steigt der Wert. Beachten Sie jedoch was der Umzug kosten wird. Was muss an der Immobilie Instandgesetzt werden?
Sie entscheiden sich die Immobilie zu vermieten, dann haben Sie eventuell eine gute Anlage fürs Alter. Auch einem Eigennutz zu einer späteren Zeit steht nichts im Wege. Hier gilt es zu beachten das auch hier die Instandhaltung der Immobilie gewährleistet sein muss. Planen Sie genug Zeit ein um einen Mieter zu finden und die Papiere zu verwalten.
Entscheiden Sie sich die Immobilie zu verkaufen, haben Sie nach dem Verkauf die Möglichkeit frei über den Geldertrag zu verfügen. Ein Wertverlust der Immobilie wird auf diese Weise verhindert. Vorher müssen Sie Kosten für die Leerung der Immobilie und Kosten für die Vermarktung der Immobilie übernehmen.
Muss ich den Grundbucheintrag anpassen?
Obwohl Sie die vermachte Immobilie angenommen haben und somit auch eigentlich zum Besitzer geworden sind, steht im Grundbuch noch der Verstorbene. Aufgrund dessen muss der Grundbucheintrag geändert werden, damit Sie der vollständige Besitzer der Immobilie sind. Diese Eintragsänderung erfolgt schriftlich unter Einreichung eines Antrags im Amtsgericht ansässigen Grundbuchamts. Die Grundbuchänderung ist in den ersten zwei Jahren kostenlos. Hierfür wird ein Erbschein benötigt.
Erbschaftssteuer?
Erbschaftssteuer muss bei Überschreitung von festgelegten Grenzen bezahlt werden. Auch einen Erbschaftssteuererklärung muss bei dem Finanzamt eingereicht werden. Dieses bekommt automatisch Informationen von der Bank über das Vermögen zum Todeszeitpunt mitgeteilt.
Wie gehe ich mit anderen Erben um?
Hat noch eine weitere Person ein Anrecht auf das Erbe, auf das Vermächtnis, dann kann es sein, dass dort die Erbschaft verringert wird. Auf jeden Fall muss dieser schnellstmöglich kontaktiert werden. Hier heißt es gut miteinander zu kommunizieren, wie das Erbe aufgeteilt wird, um weiteren Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.
1. Ich ziehe ein:
Bei einem Immobilienerbe mit mehreren Personen werden die anderen Erben, die nicht in die Immobilie einziehen, entsprechend ausbezahlt. Der Betrag wird von den betroffenen Parteien bestimmt.
2. Wir vermieten die Immobilie:
Bei Vermietung ist es wichtig darauf zu achten, dass alle Erben im Mietvertrag namentlich benannt werden, dass der Mitvertrag von allen Erben aufgesetzt wird und dieser dann auch von allen Erben unterzeichnet wird.
3. Wir entscheiden uns für den Verkauf der Immobilie:
Wird die Immobilie verkauft, muss der Erlös unter allen Miterben aufgeteilt werden. Ein Verkauf geht nur, wenn alle Erben diesem Verkauf zustimmen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Immobilienerbe melden Sie sich gern bei uns.
Ihr Kai Fenske ImmobilienService aus Waltrop