Wo und wie oft darf auf dem Balkon von Mietwohnungen gegrillt werden? Was muss beachtet werden?

Gegenseitige Rücksichtnahme auf Mitmieter und Nachbarn ist das A und O beim Grillen. Auf diese Weise wird die Toleranz der anderen nicht zu sehr in Anspruch genommen.
Eine genaue Regelung oder einen Gesetzestext, die die Häufigkeit bzw. die Größenordnung des Grillens beschreibt, gibt es nicht.

Zu beachten gilt:

Steht es in der Hausordnung oder im Mietvertrag geschrieben, dass Grillen auf dem Balkon verboten ist, auch wenn es sich um einen Elektrogrill handelt, so ist dieses einzuhalten.
Mitmieter müssen 48 Stunden im Voraus über das Grillvorhaben informiert werden. Erst dann dürfen Mieter 1x im Monat grillen. Hier ist es egal ob er auf seiner Terrasse, dem Garten oder auf dem Balkon grillt.

Achten Sie auf wenig Rauchentwicklung. Achten Sie außerdem auf Ruhezeiten, bzw. die Nachtruhe. Diese sind zumeist in der Hausordnung beschrieben.

Fazit: Lesen Sie sich ihre Hausordnung oder den Mietvertrag gut durch. Dort wird die Handhabung zum Thema Grillen oft beschrieben. Nehmen Sie Rücksicht auf ihre Mitmenschen.

Ihr Kai Fenske

Kai Fenske ImmobilienService