Wünschen Sie sich auch ein Tier, das zu einem wichtigen Wegbegleiter werden kann?
Logisch, dass Sie diesen dann auch bei sich wohnen haben wollen. Oder besitzen Sie vielleicht schon ein Tier, das natürlich mit in Ihre neue Mietwohnung ziehen soll? In Mietwohnungen kann dieses manchmal zu Problemen führen. Oft werden Haustiere ungern gesehen. Bei der Haltung von Kleintieren ist das Recht des Mieters nicht so kompliziert. Der Vermieter muss bei Kleintieren nicht um Erlaubnis gefragt werden.
Was sind Kleintiere?
Kleintiere sind jene Tiere, die aufgrund ihrer Art und Verhaltensweise keine Nachbarn belästigen. Das heißt auch, dass es sich hierbei nicht nur ausschließlich um „kleine“ Tiere handelt.
Kleintiere können sein: Vögel, Meerschweinchen, Fische und Kaninchen. Diese kleinen Tiere stören in der Regel keine Nachbarn. Haben Sie den Wunsch sich eine Ratte, Frettchen oder Papagei anzuschaffen, dann ist die Situation eine andere. Geräusche während der Ruhezeiten oder Gestank können zu einem Verbot der Haltung führen. Fragen Sie hier lieber Ihren Vermieter im Voraus, ob Sie sich solch ein Tier anschaffen dürfen.
Was ist mit Hunden und Katzen?
Wünschen Sie sich einen Hund oder eine Katze, ist die Regelung etwas anders. Der Vermieter muss informiert und um Erlaubnis gefragt werden. Der Vermieter ist verantwortlich, dass die anderen Mieter sich durch die Haltung von Haustieren nicht gestört fühlen. Generell wird die Haltung von diesen Haustieren nicht verboten, allerdings muss der Tierbesitzer Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen.
Besteht allerdings Gefahr für andere durch das Tier, so kann der Vermieter die Haltung verbieten. Am besten ist es vor einem Hunde- oder Katzenkauf sich mit dem Vermieter abzustimmen.
Was ist mit exotischen Tieren?
Bei einem Wunsch nach exotischen (z.B. eines Papageien) oder gefährlichen Haustieren (z.B. eines Listenhundes, Gift- oder Würgeschlangen, Reptilien u.a.) muss der Vermieter vorher gefragt werden und der Mieter muss eine Halteerlaubnis für diese besonderen Tiere laut Gesetz ausgestellt bekommen. Oft ist die Haltung von Tieren im Mietvertrag geregelt. Hier steht, ob Haustiere erlaubt, verboten oder nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind.
Fazit: Auf die Nachbarn und Mitmieter muss immer Rücksicht genommen werden. Pauschal ist aber eine Haustierhaltung nicht verboten.
Ihr Team von Fenske ImmobilienService