Sie haben als Mieter einen Mangel in Ihrer Mietwohnung festgestellt und bitten Ihren Vermieter diesen beseitigen zu lassen. Als Beispiel nennen wir undichte Fenster.

Undichte Fenster in der Mietwohnung

Stellen Sie am besten ein Schreiben auf, indem Sie Ihren Mangel kurz beschreiben und Ihren Vermieter darum bitten, die entsprechenden Fenster auszutauschen oder reparieren zu lassen. Reagiert Ihr Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige nach einer bestimmten Frist, so dürfen Sie als Mieter selbstständig, aber erst nach einer Mahnung als Ankündigung an den Vermieter, die Reparatur selbst in die Hand zu nehmen und Reparaturaufträge erteilen.

Nach Erhalt der Rechnung dürfen Sie von Ihrem Vermieter einen Vorschuss von den eventuellen Kosten verlangen. Reagiert Ihr Vermieter weiterhin nicht, so können Sie den Weg der Mietminderung einschlagen.

Vorsicht bei Mietminderung

Nicht immer gelten undichte Fenster als Grund für eine Mietminderung, es sei denn Regen oder Wasser gelangt ins Innere der Wohnung.

Wenn Sie noch weitere Fragen rund um den Immobiliensevice haben, so nehmen Sie doch gerne Kontakt zu uns auf.

Ihr Kai Fenske

Fenske ImmobilienService