Grundsätzlich ist das Rauchen in einer Mietwohnung erlaubt. Ein Verbot über das Rauchen in einer Mietwohnung auszusprechen ist nicht erlaubt und greift in das mietvertragliche Nutzungsrecht und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters ein.

Rauchen an bestimmten Orten erlauben

Der Mieter kann lediglich in der Hausordnung festlegen in welchen gemeinschaftlichen Räumen oder Flächen geraucht werden darf, oder eben auch nicht (zum Beispiel: Hausflur, Treppenhaus, Wäsche- und Fahrradkeller…). Hier dürfen Rauchverbotsschilder befestigt werden.

Individuelle Regelung

Ein Rauchverbot kann aber auch individuell bei Abschluss des Mietvertrags vereinbart werden. Daran muss sich der Mieter dann halten.

Raucher sollten Rücksicht nehmen

Sollte ein Nachbar durch das Rauchen und die Rücksichtslosigkeit des Rauchers massiv belästigt werden, dann kann dieser eine Unterlassung beim Vermieter beantragen und ggf. die Miete mindern. Darauf kann eine fristlose Kündigung folgen.

Der Raucher sollte regelmäßig seine Wohnung lüften. Entstehen durch das Rauchen Schäden (z.B. verfärbte Tapeten, Fensterrahmen, Nikotingeruch), so muss der Mieter dafür aufkommen.

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl an Raucher/innen ab.

Ihr Kai Fenske

Kai Fenske ImmobilienService