Besitzt man eine Immobilie, dann entstehen Nebenkosten und Betriebskosten.

Betriebskosten sind die Kosten, die der Eigentümer regelmäßig durch den Besitz einer Immobilie hat.

Teilweise können Betriebskosten auf die Mieter in Form von Vorauszahlungen umgelegt werden. Dies muss in dem Fall im Mietvertrag vereinbart sein.

Nur einige Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden.

Hier einige Beispiele:

  • Müllabfuhr
  • Gartenpflege
  • Grundsteuer
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Fahrstuhlwartung
  • Hausmeisterkosten
  • Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung
  • Kabelanschluss oder SAT-Anlage
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Kosten für warmes Wasser
  • Entwässerung und Wasserversorgung
  • Feuermelderwartungen

Kosten für die Instandhaltung und die Verwaltung der Immobilie dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Sowie Steuern und Wohnungsleerstand, diese Kosten trägt der Vermieter.

Verteilung der Betriebskosten

Um die Nebenkosten für Warmwasser und Heizung genau bestimmen zu können, hat jede Mietpartei in der Regel einen Zähler, der genau den Verbrauch des Einzelnen ablesen lässt. Andere Nebenkosten können nach Anteil der Wohnfläche oder nach der Personenzahl berechnet werden.

Höhe der Betriebskosten

Die Höhe der Betriebskosten kann durchaus unterschiedlich sein. Abhängig von der Lage und der Größe der Mietwohnung. Das subjektive kalt/warm-Empfinden spielt eine ebenso große Rolle wie die Kosten für bspw. die Müllabfuhr in den einzelnen Gemeinden.

Kontrollieren Sie Ihre Betriebskostenabrechnung immer auf die Richtigkeit, denn Fehler können jedem passieren.

Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich gerne.

Ihr Team von Fenske ImmobilienService