Der Herbst ist da, die Temperaturen sinken und der Winter naht mit großen Schritten. Mit dem Winter kommt zumeist auch der Schnee.
Was müssen Mieter und Eigentümer bei Schneefall beachten? Wie oft muss geräumt werden? Wie breit muss die Spur sein? Was nehme ich zum Streuen?
Grundsätzlich gilt, dass der Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter die Verantwortung für die angrenzenden Gehwege und Einfahrten hat. Er muss dafür sorgen, dass an sein Grundstück angrenzende Geh- und Zuwege von Schnee und Eis geräumt sind.
Sollte der Mieter verantwortlich sein, so ist dieses im Mietvertrag geregelt. Der Vermieter muss die Einhaltung des Vertrages kontrollieren.
Doch wie breit muss ein Gehweg geräumt werden? Als Richtwert kann man sich merken, dass zwei Menschen ohne Probleme nebeneinander her laufen können, beziehungsweise aneinander vorbei. Der Weg sollte daher ca. 1,20 m – 1,50 m breit geräumt und enteist sein. Treppen müssen komplett von Eis und Schnee befreit werden.
In den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden sind die Zeiten geregelt, ab und bis wann geräumt werden muss.
Gefegt und gestreut zur Enteisung müssen alle an das Grundstück angrenzende Gehwege und der Hauseingangsweg. Der Weg bis an die Mülltonnen und zum Parkplatz muss nur schmal geräumt werden. Es reichen 0,5 m. Bei Bedarf muss dies mehrfach am Tag wiederholt werden.
Streusalz belastet die Umwelt, aus diesem Grund werden Sand, Splitt, Asche und Granulat zum Streuen genutzt.
Kommen Sie gut durch den Winter.
Ihr Kai Fenske