Was müssen Sie bei Auszug beachten? Welche Renovierung muss durch Sie vor Auszug noch getätigt werden und wofür ist der Vermieter zuständig? Bei diesem Thema kann es durchaus zu Meinungsverschiedenheiten der beiden Parteien kommen.

Wie war der Zustand der Wohnung bei Einzug?

Wichtig ist es, den Zustand der Wohnung beim Einzug zu dokumentieren. Denn danach richtet sich auch, wer für eine Schönheitsreparatur zuständig ist. Ist die Wohnung frisch renoviert, so sollten Sie diese auch entsprechend so wieder verlassen.

Außerdem sollten Sie ihren Mietvertrag gründlich lesen. Hier wird häufig vermerkt, was bei einem Auszug zu tun ist, oder aber auch wie häufig, bzw. in welchem Rhythmus eine Wohnung renoviert werden sollte.

Schönheitsreparaturen

Typische Schönheitsreparaturen sind zumeist nur dekorative Arbeiten. Das können sein tapezieren, streichen von Decken, Wänden, Fensterrahmen und Heizungen. Auch Löcher müssen geschlossen werden.

Dafür ist der Vermieter zuständig

Wenn es um Instandhaltung der Wohnung geht, so ist der Vermieter für die Renovierung zuständig. Das sind zum Beispiel Streichen von Fußleisten, Außenanstrich von Fenstern und Türen, Erneuerung des Teppichs, Schleifen und Versiegeln des Parkettbodens, erneuern der Elektrik oder das Renovieren des Treppenhauses.

All das muss der Vermieter übernehmen, außer etwas ist durch den Mieter zu Schaden gekommen.

Tipps von uns

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau. Lesen Sie keine Informationen über eine Schönheitsreparatur in Ihrem Mietvertrag, so ist der Vermieter zuständig für eventuelle Reparaturen.
Steht etwas geschrieben und Sie sind sich nicht sicher, ob das so rechtskräftig ist, so können Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt als Experten überprüfen lassen.

Ihr Kai Fenske

Kai Fenske ImmobilienService