Die Aufgaben des Hausverwalters befinden sich im geschäftlichen Bereich, außerdem muss er planen können und auch Entscheidungen treffen können.
Diese Aufgaben kann ein Hausverwalter, je nach Absprache übernehmen:
- Überwachung der Hausordnung
- Betreuung der Mieter (Übergaben, Übernahmen, Mieten, Kommunikation)
- Kontrolle über Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie
- Kommunikation mit eventuellen Firmen zur möglichen Reparatur an der Immobilie
- Kontrolle des Hausmeisters
- Überblick über notwendige Versicherungen
- Mitteilung an Eigentümer und Versicherung bei Schäden
– Nach Absprache Eigentümerversammlungen leiten und nacharbeiten.
Der Hausverwalter sollte einen jährlichen Wirtschaftsplan erstellen, damit Eigentümer eine gute Übersicht über das Vorhaben des Hausverwalters bekommen und diesen auch kontrollieren können.
Diese 3 großen Bereiche umfasst die Hausverwaltung:
- Mietverwaltung
- Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung (WEG-Verwaltung)
- Gewerbeimmobilien-Verwaltung
Dies sind die 3 großen Bereiche, in denen sich der Hausverwalter beweget. Im weiterführenden Text haben wir diese 3 Bereiche genauer beschrieben und erklärt.
Die Mietverwaltung
Bei Angelegenheiten rund um das Verwaltungsgebäude, ist der Hausverwalter, der erste Ansprechpartner für Sie als Eigentümer oder aber auch für Sie als Mieter.
Genau beschrieben sind die Aufgaben der Mietverwaltung in einem Verwaltungsvertrag.
Es können große Mietobjekte mit vielen Wohnungen betreut werden, oder aber auch nur ein Einfamilienhaus.
Ihre Finanzen auf jeder Ebene (Überblick über die Mieten die eingehen müssen und Zahlungen die zu tätigen sind) werden überblickt. Die Mietverwaltung kann die Buchhaltung und die Betriebskosten im Blick halten. Ein mögliches Aufgabenfeld kann die Kontakthaltung mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern rund um das Verwaltungsgebäude sein. Bei Schäden kümmert sich die Mietverwaltung, in Absprache mit Ihnen, um die Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten.
Es ist nicht die Aufgabe der Mietverwaltung eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Allerdings unterstützt die Mietverwaltung in diesem Bereich den Eigentümer und kann die wesentlichen Punkte der Eigentümerversammlung in einem Vertrag niederschreiben.
Das macht Fenske ImmobilienService für Sie:
Gerne können Sie im Umkreis von Waltrop, Herne und Recklinghausen unsere Dienstleistung für Mietverwaltung in Anspruch nehmen.
Es ist eine große Aufgabe die Verwaltung für eine Immobilie zu übernehmen. Ständige Veränderungen in der Wirtschaft, im Gesetz und in technischen Abläufen machen die Hausverwaltung stets komplizierter. Mit unserem „Rund um Service“ möchten wir auf die einzelnen Bedürfnisse unserer Kunden eingehen. Wir kümmern uns um die Verwaltung im kaufmännischen und technischen Bereich. Der kaufmännische Bereich befasst sich mit den Themen rund um die Mieter. Im technischen Bereich befassen wir uns mit dem Zustand Ihrer Immobilie. Wir vergeben bei Bedarf Handwerksaufträge und kontrollieren dessen Durchführungen. Regelmäßige Besuche durch uns Ihrer Immobilie fördert den Kontakt zu Ihren Mietern und Experten die vor Ort tätig sind.
Die WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung steht für Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung. Hier werden Gebäude verwaltet, die mehrere Eigentümer haben.
Aus der Gemeinschaft der Eigentümer kann ein einzelner Miteigentümer als Hausverwalter benannt werden. In den meisten Fällen jedoch wird ein außenstehender Hausverwalter für diese Tätigkeit, für eine Zeit von 5 Jahren, verpflichtet. Entschieden wir dies durch eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung.
Sobald ein Hausverwalter ernannt worden ist, ist dieser verantwortlich und haftet für auftretende Finanzschäden sowie Vertrauensschäden.
Die genauen Aufgaben der WEG-Verwaltung sind genau beschrieben -siehe § 27 WEG „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ sowie § 28 „Wirtschaftsplan, Rechnungslegung“-, können allerdings durch individuelle Beschlüsse auch variieren.
Die WEG-Verwaltung wird durch den Verwaltungsbeirat unterstützt. Der Beirat kann sich aus Eigentümern zusammensetzten ist aber nicht zwingend notwendig.
Die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen muss bestimmten Pflichten gemäß dem § 21 WEG nachgehen.
Zu den Aufgaben gehören: Instandhaltung und Instandsetzung, Rechnungslegung sowie die Ausarbeitung einer Hausordnung.
Unser Aufgabenbereich hier liegt in der Sicherstellung der Dienstleistungen die für die Instandhaltung der Immobilie von Nöten ist. Das beinhaltet den Energieeinkauf und die Sorge und Pflege um die Instandhaltung der eingebauten, technischen Geräte.
Das macht Fenske ImmobilienService für Sie:
Wir, das Fenske ImmobilienService Team kümmert sich um gemeinschaftliche Gelder der WEG.
Nach einer jährlichen Eigentümerversammlung werden Beschlüsse schnellst möglich ausgeführt. Für die Versammlung wird die Hausgeldabrechnung sowie der aktuelle Wirtschaftsplan durch unser Team vorgelegt.
Eigentümer, die ihr Eigentum nicht selbst nutzen, können die Sondereigentumsverwaltung nutzen. Hier sorgen wir uns, ähnlich wie bei der Mietverwaltung, um den Schriftverkehr und das Wohl Ihrer Mieter.
Die Gewerbeimmobilien/-objekt-Verwaltung
Was sind Gewerbeimmobilien? Das sind alle Immobilien die für die Wirtschaft, für die Industrie genutzt werden. Das können sein: Büroräume die von Firmen, Freiberuflern oder Selbstständigen gemietet werden.
Auch hier ist es die Aufgabe des Gewerbeimmobilien-Verwalters für die Betreuung der Immobilie zu sorgen. Technische Geräte, Verwaltung und auch der Kontakt zu den Mietern übernimmt der Verwalter.
Die Gewerbeimmobilien-Verwaltung überwacht die Finanzen aller Mietparteien, sie haben den Überblick über die Richtigkeit der Bewirtschaftung, die Verwaltung stellt Fehler fest und veranlasst diese schnellst möglich beheben zu lassen. Die Zeitplanung der Firmen die dann zur Reparatur kommen müssen übernimmt ebenfalls die Verwaltung.
Hauptaugenmerk der Gewerbeimmobilien-Verwaltung liegt in der stets laufenden und wachsenden Entwicklung der Immobilie.
Das heißt:
- Verwalten über die Fläche, Verträge und Kosten
- Buchhaltungen über die Immobilie und die Finanzen
- Kostenabrechnungen mit Mietern und dem Betrieb
- Leerstand Vermeidung
Das macht Fenske ImmobilienService für Sie:
In unseren Augen bedarf es bei Gewerbeimmobilien eine ganz besondere, individuelle und intensive Betreuung. Wir legen einen großen Wert auf ausführliche, gut verständliche Mietverträge, wir halten die Betriebskosten im Auge. Wichtig ist uns die Erarbeitung von Vermietungskonzepten zur Vermeidung von Leerständen.
Gerne können Sie im Umkreis von Waltrop, Herne und Recklinghausen unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Zu unserem Ziel zählt unseren Kunden eine Wertentwicklung Ihres Vermögens zu gewährleisten. Das können wir, indem wir Instandhaltungspläne erarbeiten und vorlegen.
Unser Empfinden: Die Verwaltung Ihrer Immobilie in unsere Hände zu legen ist „Fair-Trauensache“. Wir begleiten Sie gerne mit kompetentem Fachwissen.
Ihr Kai Fenske
Kai Fenske ImmobilienService