Falls Sie sich schon einmal die Frage gestellt haben, ob Sie als Eigentümer Ihre Immobilie selbst verwalten können, dann beantworten wir dies mit JA.
Wenn Sie sich für eine gemeinschaftliche Verwaltung entscheiden, dann wird das auch als „echte Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Ihre Wohneigentumsgemeinschaft ist dann ohne Verwalter. Die WEG ist „verwalterlos“ und hat sich gemeinschaftlich dazu entschieden, sich gemeinsam um Ihre Immobilie zu kümmern.
Das Prinzip der Selbstverwaltung
Die Eigentümer arbeiten gemeinschaftlich und zusammen an Tätigkeiten für die Immobilie, welche vorangetrieben werden müssen. Verwaltungsaufgaben, Entscheidungen und Anliegen der Gemeinschaft, werden miteinander besprochen und entschlossen. Verträge und Beschlüsse müssen von allen Eigentümern gemeinschaftlich entschieden und von allen unterschrieben werden. Durch einen Geschäftsordnungsplan werden die Beschlüsse im Anschluss an die Eigentümer aufgeteilt. Es ist nicht erlaubt, einzelne Eigentümer durch einen einfachen Beschluss Aufgaben zu beauftragen.
Zusammenarbeit und Leidenschaft jedes einzelnen sind gefragt
Jetzt sind Ihr persönliches Engagement und Ihre kontinuierliche Mitarbeit gefragt. Die Aufgaben erfordern in der Regel einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand, den Sie unbedingt bis zur Erledigung der Aufgaben im Auge haben sollten.
Dieses Modell kann sehr gut funktionieren, wenn Sie sich als WEG bereits gut verstehen, kennen und sich aufeinander verlassen können. Es kann vorkommen, dass nicht immer Ihr Wunsch im Vordergrund steht. Sie müssen sich einigen und einen, für alle ertragbare Entscheidung und Vereinbarung finden und treffen. Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz und eine eindeutige Kommunikation sind für eine Selbstverwaltung von allen Parteien notwendig.
Ein wenig Grundwissen kann helfen
Von großem Vorteil ist es, wenn sich unter den WEG-Eigentümer welche mit kaufmännischem, rechtlichem oder technischem Wissen befinden. Das hilft für eine angemessene Wahrnehmung der Immobilie. Im Falle von Fehlentscheidungen müssen die Eigentümer selbst haften, es sei denn, Sie haben sich im Vorfeld dagegen versichert. Da häufig bei einer Selbstverwaltung das notwendige „Know-How“ fehlt, empfehlen wir, sich von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für eine WEG in Selbstverwaltung versichern zu lassen. Des Weiteren empfehlen wir, sich professionell beraten zu lassen, welche Versicherungen für Ihre WEG noch hilfreich sein könnten.
Eine Selbstverwaltung obliegt einer ordnungsgemäßen Verwaltung
Auch bei einer Selbstverwaltung muss eine ordentliche Eigentümerversammlung durchgeführt werden. Ebenfalls ist es eine Voraussetzung, einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen.
Die Selbstverwaltung ist nicht für jeden die richtige Wahl
Eine „echte Verwaltung“ ist nur zulässig, wenn es weniger als neun Sondereigentumseinheiten in Ihrer WEG gibt. Eine WEG-Selbstverwaltung empfiehlt sich, wenn es sich bei Ihrer WEG um eine kleine WEG handelt.
Doch unterschätzen Sie die Aufgaben eines professionellen und ausgebildeten WEG-Verwalters, wie wir von Fenske ImmobilienService es sind, nicht. Wir sind geschult und spezialisiert darauf, Ihre Immobilie genauestens im Blick zu haben. Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und die Wertentwicklung Ihres Immobilienvermögens.
Ihr Kai Fenske