Seit Dezember 2023 haben Sie als Wohnungseigentümer das Recht einen Verwalter mit einer Zertifizierung zu verlangen. Die Zertifizierung wird durch eine Prüfung an der Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangt.

Was bedeutet die Zertifizierung eines Verwalters?

Um die Zertifizierung an der IHK zu erlangen, muss der Verwalter durch eine Prüfung, die sich im groben um den kaufmännischen, den technischen und den rechtlichen Bereich in der Verwaltung handelt. Das Wissen und die erforderlichen Kenntnisse eines Verwalters werden hier erprobt und geprüft.

Die Prüfung besteht aus einem 90-minütigen schriftlichen und einem 15-minütigen mündlichen Teil. Um an der mündlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen, muss erst der schriftliche Teil der Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden sein. Beide Prüfungsformen müssen mit jeweils 50 Prozent der umsetzbaren Punkte geschafft werden und gelten dann als „bestanden“.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung kann diese wiederholt werden.

Wer sich nicht prüfen und zertifizieren lassen möchte, darf dennoch die Tätigkeiten als Verwalter weiter ausüben. Ist dies der Fall, so spricht man über einen Beschluss einer nicht ordnungsmäßigen Verwaltung. Im Falle einer Anfechtung kann der Bestellungsbeschluss vor Gericht als ungültig gelten. Wird die Entscheidung eines nicht-zertifizierten Verwalters jedoch nicht angefochten, so ist dieser dann für die angedachte Zeit als Verwalter zuständig.

Hier wird in der Zertifizierungsprüfung geprüft

Der Hauptteil der Zertifizierungsprüfung kann aus den Grundlagen der Immobilienwirtschaft bestehen. Es können Themen über die rechtlichen Grundlagen geprüft werden. Themen wie Mietrecht und Wohneigentumsrecht stehen ebenfalls im Vordergrund. Unter anderem können technische und kaufmännische Grundlagen Prüfungsbestandteil sein.

Ausnahmen bei der Prüfung zum zertifizierten Verwalter

Immobilienkaufleute, Volljuristen und Menschen, die einen Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt haben, müssen diese Prüfung nicht ablegen. Sie sind dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Ebenso der geprüfte Immobilienfachwirt.

Auch zertifizierte Verwalter müssen sich regelmäßig weiterbilden

Ein zertifizierter Verwalter hat die Verpflichtung 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren.

Ihr Kai Fenske

Fenske ImmobilienService