Oft werden bei Einzug bis zu drei Monatsmieten als Kaution vom Mieter verlangt. Dies muss aber vorher bereits vertraglich vereinbart worden sein. Mehr als drei Monatsmieten darf der Vermieter gesetzlich nicht verlangen.

Was darf der Vermieter mit dem Geld alles machen?

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit, falls es dem Mieter zum Beispiel mal nicht möglich ist, rechtzeitig seine Miete zu bezahlen, oder wegen Beschädigung der Wohnung.
Das Geld der Kaution steht dem Vermieter aber nicht zur freien Verfügung. Die Kaution muss getrennt vom privaten Guthaben des Vermieters verbucht sein. Auf diese Weise ist der Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt, seine Kaution zurückzuerhalten.

Die Mietkaution kann in Raten und muss nicht auf einmal gezahlt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Mietkautionen anzulegen. Oft gibt es ein Kautionskonto oder ein Sparbuch. Zum Teil einigt man sich heutzutage sogar auch auf Aktienfonds.

Wenn sich der Mieter am Ende eines Mietverhältnisses nichts hat zu Schulden kommen lassen und die Wohnung keine Schäden aufweist, so erhält er die Mietkaution im Ganzen zurück. Fristen, in welcher Zeit die Rückzahlung erfolgen soll, gibt es nicht.

Ihr Kai Fenske

Kai Fenske ImmobilienService